Der Heiligenkalender

Dieser Kalender bietet allen die Möglichkeit, etwas über ihren Namen und die dazugehörigen Heiligen oder Seligen zu erfahren. Hier finden sich Geschichten zu mehr als 1.800 Glaubensvorbildern. Es kann auch umgekehrt nach einem Datum gesucht werden, um die Namenspatrone eines bestimmten Tages zu erfahren. Autor der in der Datenbank vorliegenden Texte ist Mag. Josef Christian Kametler

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Name: Johanna (Jeanne)

30.05.

Johanna (Jeanne)

Johanna (Jeanne d'Arc), die "Jungfrau von Orléans" (la Pucelle) ist die französische Nationalheilige. Die sehr religiös erzogene Bauerntochter aus Domrémy in Lothringen fühlte sich durch überirdische Stimmen berufen, als gerade der Hundertjährige Krieg zwischen England und Frankreich das Land verwüstete, dem König zu Hilfe zu kommen und die Heimat vor den fremden Eroberern zu retten. Ihre Lebensgeschichte klingt wie ein Märchen, beruht aber auf vielfach bestätigten, historischen Tatsachen. Johanna kam an den Königs-hof, wurde beim Dauphin (Kronprinz) vorgelassen und am 23.April 1429 als Befehlshaberin eines kleinen Heeres nach Orléans geschickt, das gerade von englischen Truppen belagert wurde. Binnen kurzer Zeit war der Feind in die Flucht geschlagen und die Stadt befreit. - Die Mutlosigkeit der französischen Soldaten war verflogen, ein Sieg der "Jungfrau von Orléans" - sie war erst 17 oder 18 Jahre alt - folgte dem anderen. Am 17.Juli 1429 führte Johanna König Karl VII. nach Reims, wo er gekrönt wurde. Durch Verrat eifersüchtiger männlicher Konkurrenten fiel die Befreierin Frankreichs 1430 bei Compiégne in die Hände der Burgunden, die sie gegen Zahlung einer hohen Summe als "Lösegeld" an die Engländer aus-lieferten. Nach einem groß aufgemachten Schauprozess, dessen Ausgang von vornherein feststand, wurde Johanna am 30.Mai 1431 zu Rouen nach monatelanger Kerkerhaft und dauernden Verhören, in denen sie sich den ihr bildungsmäßig weit überlegenen Richtern gewachsen zeigte, als "Ketzerin und Zauberin" auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Die Engländer hatten ein Inquisitionsgericht vorgeschoben, damit die Verurteilung nicht wie ein politische Handlung aussehen sollte. Nur wenige Jahre nach ihrem Tod wurde das Urteil durch den Papst aufgehoben. (Historischer Exkurs Das Spätmittelalter war eine Zeit des religiösen und kulturellen Verfalls, in dem ein in allen Bevölkerungsschichten tief verwurzelter Aberglaube die christlichen Wertvorstellungen immer mehr unterwanderte und in den Hintergrund drängte. Zauberei, durch "wissenschaftliche" Thesen unter-mauert, wurde zum verbrecherischen Tatbestand erklärt und damit zu einer strafbaren Handlung. Im hohen Mittelalter war die Frau im Minnesang noch auf einen Sockel der Anbetung gehoben worden, in der spätmittelalterlichen Dichtung wird sie meist als dummes und zänkisches Geschöpf dargestellt. Dazu kam noch die Vorstellung, dass die Frau als sexuelles Wesen ein "Gefäß der Sünde" sei und für den Mann eine Versuchung darstelle ( vergleiche die Redewendung "Wein, Weib und Gesang"). - - Der eigentliche Beginn der systematisch betriebenen Hexenverfolgungen fällt in die Zeit um 1430 . Das unmenschlich grausame Vorgehen gegen die der Hexerei bezichtigten Frauen wurde 1484 durch den vollkommen weltlich eingestellten Renaissancepapst Innozenz VIII., eine der unwürdigsten Gestalten auf dem Stuhl Petri, mit der "Hexenbulle" von kirchlicher Seite abgesegnet und damit begünstigt. Darauf folgte die theoretische Untermauerung des Hexenglaubens durch den von zwei greisen Kölner Dominikanern herausgegebenen "Hexenhammer". Die beiden fanatisch religiösen Mönche, die überall Feindbilder zu sehen glaubten, fassten in ihrem als wissenschaftlich ange-sehenen Werk alle Formen der Zauberei und ihre mögliche Bekämpfung zusammen. - Einen wirklichen "Siegeszug" konnte der Hexenglaube aber erst antreten, als man die Denunziation, d.h. die Verleumdung, zur wichtigsten Grundlage der Hexenverfolgungen machte und die Denunzianten mit dem Vermögen der Verurteilten belohnte. Ab dem 16. Jhdt wurden die Hexenprozesse, die Zehntausenden das Leben kosteten, unter Anwendung der Folter ausschließlich von weltlichen Gerichten durchgeführt und erhielten gerade durch die gebildeten Juristen eine besondere Förderung. Seinen Höhepunkt erreichte der Hexenwahn in der Zeit zwischen 1590 und 1630, im Zeitalter der Glaubenskriege. Evangelische Länder beteiligten sich daran genauso wie katholische. Nur Spanien und Italien, hier hatten schon vorher die "Ketzerverfolgungen" ihre Opfer gefordert, sowie Osteuropa waren davon ausgenommen. Besonders betroffen waren Frankreich, Deutschland, Skandinavien und die Britischen Inseln, von wo die Puritaner den Hexenglauben sogar noch nach Nordamerika mitnahmen. Seit dem 16. Jhdt herrschte der Hexenwahn in allen gesellschaftlichen Schichten vor. - Nur vereinzelt gab es Kämpfer dagegen; der bekannteste ist wohl der Jesuitenpater Friedrich von Spee (siehe 7.8.), der allerdings sein Eintreten für die Verfemten mit dem Leben bezahlten musste. Da jeder, der sich gegen die Hexenprozesse aussprach, in der Regel selber verdächtigt wurde, mit den Teufel im Bunde zu stehen, war die Angst der Kritiker bald größer als ihr Mut. Erst nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges (1648) gab es größeren Widerstand gegen den Hexenwahn. Einzelne Fürsten (Königin Kristina von Schweden, Erzbischof Philipp Schönborn von Mainz u.a.) verboten in ihren Ländern Hexenverfolgungen. Aber erst im 18. Jhdt wurde durch die Ideen der Aufklärung dem Glauben an Zauberei ein Ende gesetzt. Unter Maria Theresia wurden in Österreich diejenigen, die andere der Hexerei beschuldigten, wegen böswilliger Verleumdung angeklagt.)

StadtRouen
Besonderheiteneinfache, arme Leute Mystikerin